
Über Jahre hatte ein Saarbrücker Schornsteinfeger seine weiblichen Angestellten heimlich beim Duschen gefilmt. Außerdem hatte er zahlreiche kinderpornografische Bilddateien zu Hause. Jetzt muss er in Haft.
(16.01.2013) Im Prozess gegen einen Saarbrücker Schornsteinfeger vor dem Saarbrücker Amtsgericht ist das Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte er rund 300 Videos von jungen Frauen in seinem Betrieb aufgenommen. Der 58-Jährige filmte seine Angestellten heimlich beim Duschen.
Die Ermittler hatten außerdem eine große Zahl von kinderpornografischen Bilddateien bei ihm entdeckt. Der Schornsteinfeger hatte im Laufe des Prozesses eingeräumt, die Frauen beim Duschen nach der Arbeit gefilmt zu haben. Insgesamt sieben Frauen waren davon betroffen. Die Filme wurden mit zwei kleinen Kameras aufgenommen, die in den Steckdosen versteckt waren. Zwei der Opfer hatten im November 2010 eines der Geräte entdeckt.
Seit 2008 soll der Schornsteinfeger die Videos erstellt und auf seinem Computer gespeichert haben. Die Filme waren mit den Namen der Opfer beschriftet und katalogisiert. Die Ermittler hatten sie bei einer Wohnungsdurchsuchung gefunden.