
Die Landesregierung will den Vorstoß mehrerer Bundesländer zum Mindestlohn im Bundesrat unterstützen. Das kündigten Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer und Wirtschaftsminister Maas mit Verweis auf den Koalitionsvertrag an. Gleichzeitig plädiert die CDU-Landeschefin auch für das CDU-Modell.
(20.02.2013) Rheinland-Pfalz hat einen Gesetzentwurf für einen gesetzlichen Mindestlohn erarbeitet. Am 1. März will das Land ihn zusammen mit Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in den Bundesrat einbringen. Die Länder empfehlen einen Mindestlohn von 8,50 Euro.
Der Entwurf sieht vor, dass eine Mindestlohnkommission jährlich eine verbindliche Lohnuntergrenze festlegt. Das Bundesarbeitsministerium soll dieses Gremium einsetzen, das sich aus Vertretern des Ministeriums, je drei Vertretern der Spitzenorganisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und drei Sachverständigen aus der Wissenschaft zusammensetzen soll, die weder bei Arbeitgebern noch bei Gewerkschaften beschäftigt sind.
„Auf der Ebene des Bundesrates eingebrachte Initiativen zur Festlegung von Lohnuntergrenzen, die eine Verbesserung des Status Quo zur Folge haben, wird die Landesregierung mittragen.“
Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sagte, im Koalitionsvertrag sei festgelegt, dass die Große Koalition im Saarland beim Thema Mindestlohn Bundesratsinitiativen mitträgt, die eine Verbesserung bedeuten. Wirtschaftsminister Heiko Maas (SPD) betonte, der rot-grüne Antrag sei umfassender und weitgehender als der Vorschlag der CDU. Regional- oder branchenspezifische Lohnuntergrenzen lösten das Problem nicht.
Vor allem die FDP hatte bisher einen flächendeckenden Mindestlohn kategorisch abgelehnt. Jüngst hatten die Liberalen jedoch Kompromissbereitschaft signalisiert. Der saarländische FDP-Landesvorsitzende Oliver Luksic sagte dem SR, er gehe davon aus, dass es in Berlin einen Gesamtkompromiss geben werde. Dabei könnten dann auch Themen, die der FDP besonders am Herzen lägen - wie der Soli und die Stromsteuer - auf den Weg gebracht werden.
Während die Landesregierung also im Bundesrat für den rot-grünen Entwurf stimmen will, plädiert CDU-Landeschefin Kramp-Karrenbauer gleichzeitig für das CDU-Modell eines Tarifmindestlohns. Noch in der laufenden Legislaturperiode, so Kramp-Karrenbauer, könnte der Bundestag den Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion für branchenspezifische Mindestlöhne, die von den Tarifkommissionen festgelegt werden sollen, beschließen.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) betonte, ohne einen flächendeckenden Mindestlohn werde sich der Niedriglohnsektor weiter ausweiten. Rund 2,5 Millionen Beschäftigte verdienten in Deutschland weniger als sechs Euro pro Stunde, knapp 1,4 Millionen Beschäftigte erhielten sogar weniger als fünf Euro pro Stunde. Kontinuierlich steige die Zahl der Menschen, die zur Existenzsicherung aufstockende Sozialleistungen benötigen.
Kritik an der saarländischen Zustimmung zum Mindestlohn kommt von den Linken im Saarland, aber auch von der FDP. Linken-Landeschef Rolf Linsler sagte, ein Mindestlohn von 8,50 Euro könne aber nur ein „erster Schritt“ sein. Um Erwerbs- und Altersarmut zu verhindern, müssten die Beschäftigten mindestens zehn Euro pro Stunde erhalten. Die FDP Saar wiederum sieht in den rot-grünen Plänen einen „undifferenzierten Mindestlohn ohne Tarifpartner“. Landeschef Luksic plädierte für branchenspezifische Lösungen zwischen den Tarifpartnern.