
Vor rund fünf Jahren ist in der saarländischen Landeshauptstadt die Zweitwohnsitzsteuer eingeführt worden. Seit 1.1.2008 ist der zweite Wohnsitz kostenpflichtig. Die Stadt Saarbrücken zieht fünf Jahre nach der Einführung eine positive Bilanz.
(22.12.2012) Die Maßnahme der Stadt Saarbrücken scheint Wirkung zu zeigen. Durch die Einführung der Zweitwohnsitzsteuer haben sich offenbar einige Bürger entschieden, als Erstwohnsitz Saarbrücken anzugeben. Insgesamt 575 Personen haben sich den Angaben der Stadt zufolge nach der Einführung der Zweitwohnsitzsteuer mit Erstwohnsitz in Saarbrücken angemeldet. Pressesprecher Thomas Blug wertet diese Zahl im Gespräch mit SR-online als ein „gutes Ergebnis, das die Erwartungen der Stadt übertrifft“.
Dadurch verzeichne die Stadt jedes Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 350.000 Euro. Denn pro Bürger mit Erstwohnsitz erhalte die Stadt Schlüsselzuweisungen von 600 Euro. Diese Einnahmen verzeichne die Stadt zusätzlich zum Gewinn aus der Zweitwohnsitzsteuer.
"Bilanz nach fünf Jahren Zweitwohnsitzsteuer" [aktueller bericht; 21.12.2012; Länge: ca. 2:57 Min.]
Den Einnahmen stünden allerdings Ausgaben durch Personalkosten entgegen. Unklar ist zudem, ob die Zahl von knapp 600 Personen bis heute gleich bleibend ist. Im Jahr 2012 sind bisher (Stand 17. Dezember) 457 Steuerpflichtige von der Zweitwohnsitzsteuer betroffen, teilte Pressesprecher Thomas Blug mit. Über die Entwicklung in den vergangenen Jahren gebe es keine Zahlen, „da ständig Änderungsbescheide erstellt werden“.
Im Durchschnitt könne man jährlich von 450 bis 500 Personen ausgehen, die einen Zweitwohnsitz in Saarbrücken angegeben haben. Insgesamt hat die Stadt Saarbrücken bisher rund 700.000 Euro durch die Zweitwohnsitzsteuer eingenommen. In diesem Jahr waren es bis zum 17. Dezember rund 138.000 Euro. Die Anzahl der Nebenwohnsitze hat sich in den vergangenen Jahren stark verringert. Vor 2008 gab es noch über 7.000 gemeldete Nebenwohnsitze in Saarbrücken. Danach sank die Zahl auf unter 1.000.
Die Zweitwohnsitzsteuer wird nach der Nettokaltmiete berechnet und beträgt derzeit zehn Prozent. Grundsätzlich müssen alle Personen, die eine Wohnung als Zweitwohnsitz im Stadtgebiet Saarbrücken gemeldet haben, die Zweitwohnsitzsteuer entrichten. Dies ist auch der Fall, wenn der Erstwohnsitz ebenfalls in Saarbrücken ist.