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SR 3 Saarlandwelle

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Seniorin nutzt an ihrem Rechner Online-Banking (Foto: dpa) Das Internet - ein zentrales Rechtsgut (Foto: dpa)

BGH erklärt Internet zum zentralen Rechtsgut

Gleich in zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof die Bedeutung des Internets hervorgehoben. Es gehört somit quasi zur Grundversorgung des Menschen und gilt als genau so wichtig wie die Wohnung und das Auto.

(28.01.2013) Manche sind immer noch skeptisch, für viele aber ist das Internet längst zu einem täglichen Begleiter geworden, auf den sie nicht mehr verzichten wollen oder sogar können. Wie wichtig heutzutage das Internet geworden ist, beruflich als auch privat - das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in gleich zwei Urteilen betont. Es hat das Internet quasi in den Stand eines Bürgerrechts erhoben.

Hintergrund war u.a. die Klage eines älteren Herrn aus Bayern, der sich als Vereinsvorsitzender engagiert und dafür das Internet intensiv nutzt - zum Telefonieren, für die E-Mails und zum Surfen. Sein Internetanbieter (Provider) wurde dann verkauft, der neue Besitzer stellte den Tarif um und der Herr aus Bayern hatte plötzlich keinen Interzugang mehr, und das für zwei Monate. Er forderte Schadensersatz – und das nicht nur für die Zusatzkosten, die ihm entstanden waren, sondern auch für den Ausfall an sich.

Schadensersatz in einem solchen Fall ist im deutschen Rechtssystem im Grunde nur bei zentralen Rechtsgütern vorgesehen. Dazu die Sprecherin des Bundesgerichtshofs, Dietlind Weinland: „Das Internet spielt in der heutigen Zeit eine ganz wichtig Rolle und gestaltet das private Leben des Einzelnen in ganz entscheidender Weise. Daher ist sein Ausfall in etwa dem Ausfall eines Autos vergleichbar.“ Und das heißt: Der Bundesgerichtshof hat den Zugang zum Internet zu einem zentralen Rechtsgut erklärt und es sogar höher eingestuft als beispielsweise den Festnetz-Telefonanschluss und das Telefax, da man auch über das Internet diese Funktionen nutzen kann.

Und es gab noch ein zweites Urteil des BGH zum Internetzugang: Musikindustrie und Rechte-Verwertungsgesellschaften wollten, dass denjenigen, die Urheberrechte verletzen, der Internetzugang gesperrt wird. Dazu sagte der BGH: Der Internetzugang gehört zur Grundversorgung. Einfach sperren geht nicht.

Diese Grundsatzurteile sind eine gute Nachricht für alle, die Ärger mit ihrem Provider haben, zum Beispiel wenn eine Leitung blockiert wird, weil man wechseln will.

(Peter Springborn)

Letzte Aktualisierung: 28.01.2013 - 12:16:10 Uhr (CET)
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