
Zum Jahreswechsel geht eine große Pflegereform an den Start. Damit verbunden steigen die Beiträge der Pflegeversicherung von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Und was sich sonst noch ändert, erfahren Sie hier.
(28.12.2012) Im Zentrum der Pflegereform steht der so genannte „Pflege-Bahr“. Gemeint sind damit Zuschüsse zu privaten Zusatzversicherungen für den Pflegefall. Wer dafür künftig mindestens zehn Euro im Monat ausgibt, bekommt vom Staat fünf Euro dazu.
Weiterer Kernpunkt: Eine vorsichtige Erweiterung des Pflegebegriffs. Bisher bezog er sich praktisch ausschließlich darauf, wie viele Minuten jemand gepflegt werden musste. Demenzkranke beispielsweise, die sich noch selbst helfen können, dafür aber betreut werden müssen, fielen bisher durchs Raster. Nun wird es auch einen Anspruch auf Betreuungsleistungen geben.
Demenzkranke, die von den Angehörigen zu Hause gepflegt werden und in keiner Pflegestufe sind, können zusätzlich zu den maximal 200 Euro Betreuungsgeld, die es bisher schon gibt, 120 Euro Pflegegeld oder für fast doppelt so viel Sachleistungen bekommen. In Stufe 1 steigt das Pflegegeld um 70 Euro, in Stufe 2 um 85 Euro. Die Sachleistungen werden noch stärker aufgewertet.
Bei der Wahl der Leistungen gibt es mehr Flexibilität. Pflegebedürftige und Angehörige können ein Zeitvolumen auswählen und sich innerhalb dessen für bestimmte Leistungen eines Pflegedienstes entscheiden.
Pflegende Angehörige können leichter eine Auszeit nehmen. Wenn sie mal verhindert sind und eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld zur Hälfte weiter gezahlt.
Mit der Pflegereform sollen auch neue Wohnformen gefördert werden, die zwischen ambulanter und stationärer Versorgung liegen: die so genannten Pflege-WGs. Für jeden Bedürftigen gibt es 200 Euro zusätzlich. Und wenn bei der Gründung der WG umgebaut werden muss, können pro Person 2500 Euro gefördert werden, maximal jedoch 10.000 Euro.
Über Anträge soll schneller entschieden werden. Spätestens nach zwei Wochen muss man bei der Pflegekasse einen Beratungstermin bekommen. Dann muss zügig entschieden werden. Andernfalls müssen die Kassen pro Woche 70 Euro Entschädigung an die Betroffenen zahlen.
Und schließlich bekommen Ärzte und Zahnärzte mehr Geld, wenn sie ihre Patienten in einem Heim öfter besuchen.