Direktanwahl von Seitenabschnitten

SR 3 Saarlandwelle

SR 3 Saarlandwelle

Saarländischer Rundfunk
Seniorin mit Pflegekraft (Foto: dpa) Seniorin mit Pflegekraft

Änderungen bei der Pflegeversicherung

Zum Jahreswechsel geht eine große Pflegereform an den Start. Damit verbunden steigen die Beiträge der Pflegeversicherung von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Und was sich sonst noch ändert, erfahren Sie hier.

(28.12.2012) Im Zentrum der Pflegereform steht der so genannte „Pflege-Bahr“. Gemeint sind damit Zuschüsse zu privaten Zusatzversicherungen für den Pflegefall. Wer dafür künftig mindestens zehn Euro im Monat ausgibt, bekommt vom Staat fünf Euro dazu.

Erweiterung des Pflegebegriffs

Weiterer Kernpunkt: Eine vorsichtige Erweiterung des Pflegebegriffs. Bisher bezog er sich praktisch ausschließlich darauf, wie viele Minuten jemand gepflegt werden musste. Demenzkranke beispielsweise, die sich noch selbst helfen können, dafür aber betreut werden müssen, fielen bisher durchs Raster. Nun wird es auch einen Anspruch auf Betreuungsleistungen geben.

Mehr Geld für die Pflege von Demenzkranken

Demenzkranke, die von den Angehörigen zu Hause gepflegt werden und in keiner Pflegestufe sind, können zusätzlich zu den maximal 200 Euro Betreuungsgeld, die es bisher schon gibt, 120 Euro Pflegegeld oder für fast doppelt so viel Sachleistungen bekommen. In Stufe 1 steigt das Pflegegeld um 70 Euro, in Stufe 2 um 85 Euro. Die Sachleistungen werden noch stärker aufgewertet.

Mehr Flexibilität

Bei der Wahl der Leistungen gibt es mehr Flexibilität. Pflegebedürftige und Angehörige können ein Zeitvolumen auswählen und sich innerhalb dessen für bestimmte Leistungen eines Pflegedienstes entscheiden.

Auszeit für die Pflege

Pflegende Angehörige können leichter eine Auszeit nehmen. Wenn sie mal verhindert sind und eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld zur Hälfte weiter gezahlt.

Förderung neuer Wohnformen

Mit der Pflegereform sollen auch neue Wohnformen gefördert werden, die zwischen ambulanter und stationärer Versorgung liegen: die so genannten Pflege-WGs. Für jeden Bedürftigen gibt es 200 Euro zusätzlich. Und wenn bei der Gründung der WG umgebaut werden muss, können pro Person 2500 Euro gefördert werden, maximal jedoch 10.000 Euro.

Schnellere Bearbeitung der Anträge

Über Anträge soll schneller entschieden werden. Spätestens nach zwei Wochen muss man bei der Pflegekasse einen Beratungstermin bekommen. Dann muss zügig entschieden werden. Andernfalls müssen die Kassen pro Woche 70 Euro Entschädigung an die Betroffenen zahlen.

Mehr Geld für Ärzte bei Hausbesuchen

Und schließlich bekommen Ärzte und Zahnärzte mehr Geld, wenn sie ihre Patienten in einem Heim öfter besuchen.

(Peter Springborn)

Letzte Aktualisierung: 28.12.2012 - 14:40:04 Uhr (CET)
Der Saarländische Rundfunk ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.
19.06.2013
Saarlandwetter
Gewitter Stark bewölkt mit Schauern
Do Fr
HF Nachrichten
SR Online-Radio
Teaserbild
Jetzt läuft...
Musik hören (Foto: dpa)
Musikrecherche
SR 3 Musikrecherche (Foto: SR)
Mail ins Studio
Teaserbild SR 3 Mail ins Studio (Foto: SR/dpa)
Verkehrsmeldungen
Teaser: Verkehrsmeldungen (Foto: dpa)
Hörfunkbeiträge
Teaserbild Mediathek (Foto: SR)
SR 3 bei facebook
Die Facebook-Seite von SR 3 Saarlandwelle.
Datenschutz-Empfehlungen
Bitte beachten Sie, dass der Datenschutz bei facebook nicht dem Datenschutz-Standard des SR entspricht.
SR 3 Region
Teaserbild
Land und Leute
Land und Leute (Foto: SR)
SR 3 Hörerthema
Teaser: SR 3 Hörerthema (Foto: dpa)
ARD Hitnacht
Teaserbild
SR 3 Wunschkonzert
Teaserbild
SR 3 Schlagerparade
Teaserbild SR3 Schlagerparade (Foto: SR/Pressefotos)
SR 3 Rezepte
Teaserbild
Treffpunkt Ü-Wagen
Teaserbild