Soll aktive Sterbehilfe erlaubt sein oder nicht? In Luxemburg hat man diese Frage vor einigen Jahren mit Ja beantwortet. Gleichzeitig wurde viel in den Bereich der Palliativmedizin investiert, um Patienten die Wahl zu lassen, wie sie sterben möchten.
(21.11.2012) Seit rund dreieinhalb Jahren ist die aktive Sterbehilfe in Luxemburg erlaubt. Ärzten, die aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord leisten, wird so Straffreiheit zugesichert. Der Patient, der unheilbar krank sein muss, muss zuvor freiwillig, überlegt und wiederholt schriftlich bekunden, dass er sterben möchte.
Der von Kritikern befürchtete „Sterbetourismus“ ist jedoch ausgeblieben. Die Kontrollkommission verzeichnete im März 2011 fünf Fälle. Innerhalb der EU ist Luxemburg neben den Niederlanden und Belgien das einzige Land, das aktive Sterbehilfe zulässt.
Jean Huss von den Luxemburger Grünen hat sich für das Euthanasiegesetz stark gemacht hat, betont, dass es kein Freibrief sei, sondern ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung. Ärzte sind jedoch nicht verpflichtet, Sterbehilfe zu leisten und nur wenige tun es.
Parallel zum Euthanasiegesetz wurde auch ein Gesetz zur Palliativpflege verabschiedet. Ohne Schmerzen und ohne Angst soll das Sterben in Luxemburg so möglich sein. Ein Beispiel dafür ist das „Haus Omega“. Dort möchte man eher beim Leben helfen und nicht beim Sterben. Durch gute Pflege, persönlichen Kontakt und Medikamente gegen die Schmerzen – Befürworter der Palliativmedizin sind überzeugt, dass so ein guter Tod ohne aktive Sterbehilfe möglich ist.