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Haus (Foto: dpa) Bei geplatzten Krediten versuchen Banken abzukassieren - dürfen sie aber nicht! (Foto: dpa)

Wenn der Traum zum Alptraum wird

Viele träumen ihn – den Traum vom eigenen Häuschen. Da aber nur wenige Menschen in der Lage sind, das Eigenheim aus eigener Tasche zu finanzieren, sind der Weg zur Bank und eine Kreditaufnahme meist unausweichlich. Unschön wird’s, wenn die Finanzierung platzt, denn dann langen Banken oft kräftig zu.

(24.02.2013) Die gute Nachricht vorab: Der Verbraucherzentrale des Saarlandes sind keine Fälle bekannt, in denen Banken nach einem geplatzten Kredit ungerechtfertigte Posten berechnet haben. Dass es aber auch Schicksale gibt, mit denen Geldinstitute offenbar versuchen Kasse zu machen, zeigt jüngst das Beispiel einer Familie, die bis vor den Bundesgerichtshof ziehen musste, um Recht zu bekommen.

Was war passiert?

Der geplatzte Immobilienkredit zog nicht nur nach sich, dass das Haus der Familie zwangsversteigert wurde, sondern auch die rechtmäßige Abwicklung des Kredits samt Ausgleich der ausstehenden Raten, Restschuldforderung und Zahlung der Verzugszinsen. So weit, so gut. Allerdings erhob die Bank zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung. „Das dürfen Banken nicht“, erklärt Bernd Seitz, Finanzierungsberater bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Denn eine Vorfälligkeitsentschädigung darf im Fall eines gekündigten Kreditvertrags nicht erhoben werden.

Weitere Informationen

Eine Bank darf eine Vorfälligkeitsentschädigung dann erheben, wenn der Kreditnehmer vor Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist den Kredit komplett ablöst, beispielsweise durch Sonderzahlung oder Verkauf des Hauses. Die Vorfälligkeitsentschädigung soll dabei finanzielle Schäden der Bank ausgleichen.

Beratungskosten, die sich lohnen!

Ein rechtskräftiges Urteil, auf das sich Verbraucher berufen können, gibt es allerdings nicht. Denn: „Viele Banken machen es so, wie im aktuellen Fall. Wenn sie merken, dass das Gericht gegen sie entscheiden wird, gehen sie einen Vergleich mit der Gegenpartei ein, um ein Grundsatzurteil und damit eine Signalwirkung für Verbraucher und Anwälte zu umgehen“, sagt Seitz. Er rät allen Verbrauchern, denen aufgrund eines gekündigten Kredits eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird, sich zu wehren.

„Entweder sollen sie die Verbraucherzentrale kontaktieren oder sie können den Musterbrief der Stiftung Warentest nutzen, um der Vorfälligkeitsentschädigung zu widersprechen“, so der Experte. Seitz ermuntert außerdem alle Kreditnehmer, sich bei Unklarheiten an die  Verbraucherzentrale zu wenden. Auch wenn eine Beratung mittlerweile Geld koste, so stünde dieser Betrag in keinem Vergleich zu den Kosten, die durch eine professionelle Hilfe eingespart werden könnten.

Tipps für Kreditnehmer

Damit es erst gar nicht so weit kommt, dass ein Kredit seitens der Bank gekündigt werden kann, hält Seitz einen einfachen Tipp bereit: „Der sicherste Schutz vor einer Kündigung ist die Erfüllung des Vertrags – also die festgeschriebene Rückzahlung der Raten.“ Denn nur, wenn Kreditnehmer ihren Vertrag nicht einhalten, können Banken diesen vorzeitig kündigen.

Wer sich noch auf der Suche nach einem Kreditinstitut für eine Immobilienfinanzierung befindet, sollte einige Punkte beachten, bevor er sich für eine Bank entscheidet. „Zukünftige Kreditnehmer sollten die Angebote von mindestens zwei bis drei Banken vergleichen. Außerdem sollen sie auf einer flexiblen Ratenzahlung und der Möglichkeit von Sonderzahlungen bestehen“, rät Seiz.

(kbl)

Letzte Aktualisierung: 24.02.2013 - 17:39:46 Uhr (CET)
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