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Kein kostenloser weltweiter Schutz mehr ab Januar

Seit 1. Januar 2013 dürfen gesetzliche Krankenkassen keinen weltweiten kostenlosen Auslands-Krankenschutz mehr anbieten. Wer ins Ausland reist, sollte prüfen, ob er eine zusätzliche Versicherung sinnvoll ist.

(30.12.2012) Bisher hatten gesetzliche Krankenkassen vereinzelt einen kostenlosen weltweiten Krankenschutz zusätzlich angeboten. Zukünftig dürfen sie nur noch private Zusatz-Versicherungen vermitteln. Nach Angaben der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) hatte allerdings nur eine Minderheit der Krankenkassen diesen Service angeboten. Wie der ADAC berichtet, sind davon vor allem Kunden der betrieblichen Krankenkassen betroffen. Die genaue Zahl der Personen, die bisher diese Leistung in Anspruch nahmen, sei unklar.

Gesetzliche Leistungen bestehen weiterhin

Der Versichertenschutz der gesetzlichen Krankenkassen bei Reisen innerhalb von Europa und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, besteht weiterhin. Zu diesen Ländern gehören beispielsweise auch die Türkei, Kroatien und die Schweiz.

Bei Reisen in diese Länder ändert sich also nichts. Dort können Betroffene auch ohne vorherige Zustimmung der Krankenkassen erforderliche Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie einen Unfall haben oder erkranken.

In allen EU-Staaten und in den meisten anderen europäischen Ländern reicht hier die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) aus. Diese ist auf der Rückseite der Versichertenkarte zu finden. Einige Krankenversicherungen bieten zusätzliche Leistungen an, zum Beispiel Notfallnummern oder Kooperationen mit Krankenhäusern. 

Rücktransporte werden nicht bezahlt

Grundsätzlich bezahlen die Krankenkassen allerdings keine entstehenden Kosten für Rücktransporte in deutsche Kliniken. Oftmals übernehmen die Krankenkassen nur Bruchteile der Behandlungskosten innerhalb von Europa. Denn die gesetzlichen Krankenkasen kommen nur für Kosten in der Höhe auf, die bei einer entsprechenden Behandlung in Deutschland entstanden wären. Zudem werden nur solche Kosten für Behandlungen übernommen, die auch einem einheimisch Versicherten zustünde, der Versichertenschutz richtet sich also nach nationalen Vorgaben und ist je nach Land unterschiedlich.

(red)

Letzte Aktualisierung: 03.01.2013 - 11:20:23 Uhr (CET)
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