Der 54-Jährige Amokfahrer (M) von Trier steht vor der Urteilsverkündung im Landgericht zwischen seiner Verteidigerin Martha Schwiering (r) und Verteidiger Frank Peter (l) (Foto: picture alliance/dpa | Harald Tittel)

Verteidigung des Trierer Amokfahrers legt erneut Revision ein

  10.05.2024 | 11:48 Uhr

Die juristische Aufarbeitung der Amokfahrt von Trier im Jahr 2020 geht noch einmal in eine neue Runde. Die Verteidigung des verurteilten 54-Jährigen legte auch gegen das zweite Urteil Revision ein. Die Opferanwälte hatten den Angeklagten zuletzt aufgefordert, das Urteil anzunehmen, um endlich abschließen zu können.

Die Verteidigung des Trierer Amokfahrers von Ende 2020 hat auch gegen das zweite Urteil Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Trier am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit.

Der 54-Jährige war am Montag in einem neu aufgerollten Prozess wegen sechsfachen Mordes sowie mehrfach versuchten Mordes und mehrfach versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden

Amokfahrer zu lebenslanger Haft verurteilt

Zudem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt und wegen einer psychischen Erkrankung des Angeklagten dessen einstweilige Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik angeordnet. Die Verteidigung des Amokfahrers hatte einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik gefordert.

Der Amokfahrer war am 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ende Februar starb ein weiterer Mann an den Folgen seiner schweren Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte.

BGH muss erneut über Revision entscheiden

Das neue Urteil hatte den ersten Richterspruch des Trierer Landgerichts vom August 2022 bestätigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nach Revision des Angeklagten das erste Urteil wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Nun wird der BGH erneut über eine mögliche Revision entscheiden.

Die Opferanwälte hatten sich beim neu aufgerollten Prozess der Staatsanwaltschaft angeschlossen und den Angeklagten aufgefordert, das Urteil anzunehmen und nicht erneut in Revision zu gehen. Es müsse endlich einen Abschluss geben und Ruhe einkehren.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 10.05.2024 berichtet.


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