Ein Mann raucht in den Niederlanden einen Cannabis-Joint. (Foto: picture alliance/dpa/Robin Utrecht)

Saar-Justizministerium kritisiert geplantes Cannabis-Gesetz

Thomas Gerber / Onlinefassung: Axel Wagner   31.01.2024 | 08:00 Uhr

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland lässt weiter auf sich warten. Der vorliegende Gesetzentwurf allerdings stößt im saarländischen Justizministerium auf wenig Gegenliebe. Im Zentrum der Kritik steht dabei die Straffreiheit für Altfälle.

Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte Gesetz zur Legalisierung von Cannabis stößt auf Bedenken im saarländischen Justizministerium.

Justizstaatssekretär Jens Diener (SPD) verwies im SR auf einen erheblichen Mehraufwand, den das Gesetz für die Länder in seiner jetzigen Form verursachen würde.

Entwurf müsse überarbeitet werden

Sollte es bei der geplanten rückwirkenden Straffreiheit für den Besitz von bis zu 25 Gramm Haschisch bleiben, müssten zahlreiche Altfälle in mühsamer Kleinarbeit überprüft werden. Allein für das Saarland nannte Diener die Zahl von 3000 Verfahren.

Der SPD-Politiker bezeichnete den Gesetzesentwurf als „nicht ausgereift“. Die Rückwirkung müsse gestrichen und der Entwurf überarbeitet werden.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 31.01.2024 berichtet.


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